Reha-Sport

Reha-SportNEHMEN SIE SICH, WAS IHNEN ZUSTEHT:
REHASPORT IST IHR GUTES RECHT!

Wir bieten Ihnen fachgerechten Rehasport - auch vom Arzt verordnet und den Kassen gefördert! Eine Leistung, über die Sie verfügen können und sollten. Denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens. Wir helfen Ihnen dabei!

WIR BIETEN REHASPORT FÜR KINDER* UND ERWACHSENE IN FOLGENDEN BEREICHEN AN:


Orthopädie

  • degenerative und entzündliche Veränderungen der Bewegungsorgane
  • Rheuma und Osteoporose
  • Chronische Wirbelsäulenbeschwerden
  • Erkrankungen der Gelenke und des Bandapparates
  • Bandverletzungen und Frakturen der Extremitäten

 

Somit hilft Rehasport bei zahlreichen Erkrankungen, die Ihr aktives tägliches leben beeinträchtigen können.

Positive Folgen sind unter anderem die Steigerung der Belastbarkeit, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit, die Verbesserung des Allgemeinzustandes und die Erhöhung der Lebensqualität. Als ganzheitlicher Gesundheitsdienstleister hält der rsnb e.V. neben dem Angebot fur Rehasport auch Angebote für Fitness- und Gerätetraining bereit. Diese finden Sie in der Abteilung Gesundheitssport. Bei unserem individuellen Gesundheitstraining an hochmodernen Geräten kommen weder Kraft noch Ausdauer zu kurz. Sinnvoll ergänzt wird diese Trainingsform durch Koordinations- und Beweglichkeitsübungen. Grundsätzlich werden Sie von unseren bestens ausgebildeten Therapeuten und Übungsleitern betreut. Der Verein steht grundsätzlich allen offen, die Gesundheitssport betreiben möchten, auch ohne Verordnung.

 
ABTEILUNG REHABILITATIONSSPORT


Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.
Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden! Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Rehasport und die Verordnung 56 an.
Die Verordnung 56 muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden.